Die Verwertungsgesellschaft Rundfunk (VG Rundfunk) ist eine Verwertungsgesellschaft nach dem österreichischen Verwertungsgesellschaftengesetz (VerwGesG 2016). Sie nimmt aufgrund der ihr erteilten Wahrnehmungsgenehmigungen in Österreich u.a. treuhändig die Rechte der gleichzeitigen, vollständigen und unveränderten Weitersendung mit Hilfe von Leitungen sowie damit verbundene Entgelt-, Vergütungs- und Beteiligungsansprüche wahr, soweit die Berechtigten Rundfunkunternehmer (Rundfunkveranstalter) sind und soweit letztere bezüglich der entsprechenden Rechte Bezugsberechtigte der VG Rundfunk sind.
Die VG Rundfunk ist nach ihren Organisationsvorschriften als GmbH organisiert. Dies und weiteres zur Organisation ist in der Errichtungserklärung der VG Rundfunk geregelt.