Was ist die VGR?
Die Verwertungsgesellschaft Rundfunk (VG Rundfunk) ist eine Verwertungsgesellschaft nach dem österreichischen Verwertungsgesellschaftengesetz (VerwGesG 2016). Sie nimmt aufgrund der ihr erteilten Wahrnehmungsgenehmigungen in Österreich treuhändig die Rechte der gleichzeitigen, vollständigen und unveränderten Weitersendung mit Hilfe von Leitungen sowie damit verbundene Entgelt-, Vergütungs- und Beteiligungsansprüche wahr, soweit die Berechtigten Rundfunkunternehmer (Rundfunkveranstalter) sind und soweit diese Bezugsberechtigte der VG Rundfunk sind.
Wen vertritt die VGR?
Die VGR hat die Interessen von Rundfunkunternehmen aus dem In- oder Ausland zu vertreten, die Bezugsberechtigte der VGR sind und damit Anspruch auf die im Urheberrechtsgesetz definierten Vergütungs- und Entgeltansprüche haben.
Wer vertritt die VGR?
Die VGR wird durch eine Geschäftsführerin (Frau Mag. Ursula Sedlaczek, MA) vertreten.
Was ist ein Wahrnehmungsvertrag?
Der Wahrnehmungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der VGR einerseits und einem Rechteinhaber andererseits, der damit Bezugsberechtigter der VGR wird. Der Bezugsberechtigte tritt damit bestimmte Rechte und Befugnisse an die VGR ab, sodass die VGR für ihn / sie tätig werden kann. Der Vertrag ist zeitlich nicht befristet, kann aber von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Der Wahrnehmungsvertrag ist die Basis der Zusammenarbeit zwischen einem Rundfunkveranstalter und der VGR.
Macht die VGR Gewinne?
Nein. Die VGR darf aufgrund des Verwertungsgesellschaftengesetzes keine Gewinne machen, sondern hat die vereinnahmten Beträge nach einem möglichst genauen Ermittlungsverfahren an die Bezugsberechtigten auszuschütten. Es dürfen lediglich die Verwaltungskosten aus den Einnahmen gedeckt werden.
Wie wird der an ein bezugsberechtigtes Rundfunkunternehmen auszuschüttende Betrag ermittelt?
Verwertungsgesellschaften müssen nach feststehenden Regeln an ihre Bezugsberechtigten verteilen. Die Mitgliederhauptversammlung der VGR beschließt die Verteilungsbestimmungen, nach denen alle Einnahmen verteilt werden.
Wann findet die Verteilung der Lizenzeinnahmen statt?
Die Verteilung für das abgelaufene Geschäftsjahr erfolgt jeweils als Akontozahlung im Februar, die Endabrechnung findet im August / September statt.
Was benötigt man für die Auszahlung der Lizenzeinnahmen?
Bezugsberechtigte mit Firmensitz im Ausland müssen nach Erhalt der Akontorechnung das von den jeweiligen Finanzbehörden unterschriebene Quellensteuerformular "Erklärung juristischer Personen für Zwecke der DBA-Quellensteuerentlastung“ beibringen. Danach kann die Auszahlung stattfinden.
Was ist der KE Fonds?
Da die VGR Anprüche auf Speichermedienvergütung gemäß § 42b Abs 1 UrhG geltend macht, ist sie gemäß § 33 VerwGesG 2016 verpflichtet, kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen (KE) zu schaffen und diesen 50% der Gesamteinnahmen aus den Vergütungen abzüglich der darauf entfallenden Verwaltungskosten zuzuführen.
Kulturellen Zwecken dienende Leistungen - KE Mittel: Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Informationen dazu finden Sie in den KE Richtlinien.
Wer entscheidet über KE Anträge?
Alle Anträge werden nach einer formalen Vorabprüfung durch die Geschäftsführung der VGR dem Beirat der VGR vorgelegt und von letzterem beschlossen.