Pflichtveröffentlichungen gemäß §44 VerwGesG
Wahrnehmungsgenehmigungen und Organisationsvorschriften
Wahrnehmungsverträge
Liste der geschäftsführenden Personen
Geschäftsführung:
Frau MMag. Ursula Sedlaczek, MA
Beirat:
Herr Dr. Markus Boesch, ATV
Frau Jur. Susanne Costede, ARTE
Frau Jur. Angelika Franke, RTL Deutschland / RTL International GmbH
Frau Jur. Regina Groten, LL.M., Servus TV
Frau Dr. Carrie Krogmann, ZDF
Herr Mag. Markus Kastner, ORF
Frau Jur. Jenny Sommerfeld-Denkl, WDR mediagroup
Herr Dr. Martin von Albrecht, Sat. 1
Aufsichtsrat:
Herr Dipl. Kfm. (FH) Friedrich Deetz, WDR mediagroup
Herr Dr. Andreas Haider, ORF
Herr Jur. Benno Schäfer, ZDF
Mitgliederhauptversammlung:
Frau Mag. Sonja Müller-Wiedermann, für den Alleingesellschafter Verein VGR
Gemeinsame Vertretung:
Herr Dr. Martin von Albrecht, Gemeinsamer Vertreter der Privaten Bezugsberechtigten
Frau Jur. Susanne Costede, Gemeinsame Vertreterin der Öffentlichen Bezugsberechtigten
Der Beirat wurde in der derzeitigen Besetzung auch für die Funktionsperiode 1.1.2025 - 31.12.2028 bestellt.
KE Mittel
Transparenz- und Geschäftsberichte
Verteilungsbestimmungen
Verzeichnis Bezugsberechtigte
Kooperationen
Verzeichnis der Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften
Kooperation mit der
Corint Media (Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH), Berlin
Gesamtverträge und Satzungen
Gleichzeitige, vollständige und unveränderte Weitersendung mit Hilfe von Leitungen (§§ 17 und 59a UrhG)
Die VG Rundfunk hat mit der Wirtschaftskammer Österreich (Allgemeiner Fachverband des Verkehrs) 1998 einen Rahmenvertrag für die integrale Kabelweitersendung von Rundfunksendungen abgeschlossen. Dieser Vertrag legt die Höhe des Kabelentgelts fest, das österreichische Kabelnetzbetreiber für die gleichzeitige, vollständige und unveränderte Weitersendung mit Hilfe von Leitungen (integrale Kabelweitersendung) bezahlen müssen. In diesem Zusammenhang wird auf die Satzung des Urheberrechtssenats vom 28.6.2021 verwiesen. Die aktuellen Tarife entnehmen Sie bitte den untenstehenden Tarifverlautbarungen.
Das Inkasso für die VG Rundfunk wird im Auftrag der VG Rundfunk von der Verwertungsgesellschaft Literar Mechana GmbH durchgeführt. Im Bereich gleichzeitige, vollständige und unveränderte Weitersendung mit Hilfe von Leitungen in eigenen IP-TV Netzen sowie in eigenen Mobilfunknetzen über IP-Technologie wird das Inkasso von der VG Rundfunk selbst durchgeführt.
Anfragen und Beschwerden
Anfragen und Beschwerdemanagement (§ 63 VerwGesG 2016)
Falls Sie Fragen oder Beschwerden an uns richten wollen, können Sie dies jederzeit in elektronischer Form tun.
Sollte es sich um ein Thema in Zusammenhang mit Verteilung und Abrechnung handeln, richten Sie Ihre Frage an unsere Finanzabteilung unter office@vg-r.at.
Für alle anderen Belange, insbesondere Fragen zur Organisation oder den wahrgenommenen Rechten, können Sie Fragen direkt an die Geschäftsführerin, Mag.Mag.(FH) Ursula Sedlaczek, M.A., unter ursula.sedlaczek@vg-r.at richten.
Wir bearbeiten Ihre Anfragen zügig und Sie erhalten jedenfalls eine Rückmeldung schriftlich per E-Mail innerhalb von 5 Werktagen. Falls die Klärung Ihrer Anfrage längere Zeit in Anspruch nimmt, informieren wir Sie umgehend über unser weiteres internes Vorgehen.
Wir weisen auch darauf hin, dass gemäß § 64 VerwGesG 2016 bei Streitigkeiten zwischen Verwertungsgesellschaften einerseits und anderen Verwertungsgesellschaften, Nutzerorganisationen, Nutzern, Bezugsberechtigten oder Rechteinhabern andererseits, jeder Beteiligte die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften (Kontaktdaten siehe oben) um Vermittlung ersuchen kann.
Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH
Mariahilfer Straße 123/3
1060 Wien
AUSTRIA
E-mail: office@vg-r.at
Tel.: +43 1 9280141 0031