VERTEILUNG

VERTEILUNG

Nach Abzug der tatsächlich angefallenen Verwaltungskosten sowie nach einem zusätzlichen Abzug in Höhe von 50% von den Einnahmen aus Speichermedienvergütung (Widmung für kulturelle Einrichtungen gemäß § 33 Abs 2 VerwGesG 2016) erfolgt die Verteilung der Einnahmen der VG Rundfunk nach folgenden festen Regeln.

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