Wahrnehmungsvertrag

Wahrnehmungs vertrag

Durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages der VG Rundfunk wird ein Rechteinhaber, die Rundfunksendeanstalt, Bezugsberechtigte der VG Rundfunk. D.h. die VG Rundfunk schließt für diese Sender Verträge mit Rechtenutzern ab und verteilt die daraus resultierenden Lizenzerträge entsprechend den Verteilregeln an diese.

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Durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages der VG Rundfunk wird ein Rechteinhaber, die Rundfunksendeanstalt, Bezugsberechtigte der VG Rundfunk. D.h. die VG Rundfunk schließt für diese Sender Verträge mit Rechtenutzern ab und verteilt die daraus resultierenden Lizenzerträge entsprechend den Verteilregeln an diese.
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